Derzeit kann kein Vereins bzw. Gruppentraining laut hess. Corona-Verordnung (CoKoBeV, §1 Abs. 2b) (noch) nur bei breitem öffentlichen Interesse stattfinden!
In den zugelassenen Personenkonstellationen (ein Haushalt und eine weitere Person während der Notbremsenregelung bzw. ein Haushalt und ein weiterer nach Außerkrafttreten derselben) möglich sind.
Unser vorgelegtes Hygienekonzept wäre für diese Zwecke ausreichend.